Rechtsanwältin
für Familienrecht & Fachanwältin für Sozialrecht
Berlin
Katharina Behrens-v.Hobe
Fachanwältin für Sozialrecht
Kontakt:
Berger Groß Höhmann & Partner Rechtsanwälte
Danziger Str. 56
10435 Berlin
www.bghp.de
Partnerschaftsregister AG Charlottenburg Nr. PR 686
Tel.: 030 / 440 330 – 17
Telefax: 030 / 440 330 – 22
E-Mail: behrens@bghp.de
E-Mail: behrens@recht-e.de
Herzlich Willkommen
ich lade Sie herzlich ein, sich auf unserer Internetpräsenz zum Sozialrecht und Familienrecht zu informieren. Sie finden Informationen zu den Bereichen Sozialrecht und Familienrecht, aktuelle Urteile sowie das Leistungsangebot und die Kostenfrage.
Sozialrecht und Familienrecht
Sozialrecht beinhaltet insbesondere die Bereiche Hartz IV, Arbeitslosengeld, Renten, Krankenversicherungsrecht). Ich bin seit 2004 zugelassene Rechtsanwältin und habe die Hartz IV Gesetzgebung von Anfang an als Rechtsanwältin kritisch begleitet und den Leistungsampfängern in unzähligen Konflikten mit den Jobcentern in Berlin und Brandenburg zur Seite gestanden. Hier liegen die Nerven häufig blank, besuchen Sie meine Hartz IV-Sprechstunde und lassen Sie sich unterstützen.
Im Familienrecht (z.B. Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht) liegt der weitere Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Dabei geht es in erster Linie um Konfliktlösung, zum Wohle aller Beteiligten, insbesondere der Kinder. Wenn die Parteien zerstritten sind, stellt das für alle eine belastende Situation dar. Es soll versucht werden gütliche Lösungen zu finden. Wenn dies allerdings nachhaltig nicht möglich ist, dürfen gerichtliche Auseinandersetzungen nicht gescheut werden. Häufig beruhigen sich die “Fronten” nach so einem Verfahren deutlich, wenn eine gerichtliche Lösung vorgegeben wird. Im Familienrecht muss gerade in Angelegeheiten in denen Kinder betroffen sind zügig ver- und gehandelt werden. Es ist regelmäßig sehr entlastend, wenn anwaltliche Hilfe angenommen wird.
Wenn Sie sich im Sozialrecht und Familienrecht individuell beraten lassen möchten, können Sie sich per Email, Kontaktformular, Post oder telefonisch an mich wenden.
Wegen der Kosten können Sie jederzeit gebührenfrei einen Kostenvoranschlag oder individuelle Informationen hinsichtlich der Möglichkeiten staatlicher Kostenübernahme (Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe) erhalten. Beratungshilfe kann in dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht beantragt werden, denProzesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe (Familienrecht) Antrag stelle ich gerne unter Ihrer Mitwirkung für Sie. Nähere Informationen zum Thema Anwaltsgebühren finden Sie auch unter dem Menüpunkt “Gebühren“.