Adoption durch gleichgeschlechtliches Paar

Erstellt am 15. Dezember 2017 · Abgelegt unter aktuelle Urteile, Allgemein

Das Amtsgericht Tempelhof – Kreuzberg hat die Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Ehepaar ermöglicht. Es hat am 04.10.2017 beschlossen, dass ein homosexuelles Ehepaar in Berlin einen zweijährigen Jungen adoptieren darf,  der bereits seit seiner Geburt als Pflegekind bei den beiden Männern lebte. Die beiden Männer ließen zunächst ihre Lebenspartnerschaft  nach dem Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in eine Ehe umwandeln.  Bisher war es für eine Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz nicht möglich, gemeinschaftlich ein Kind zu adoptieren, durch die Umwandlung in eine Ehe stellte sich dieses Problem jedoch aus Sicht des Amtsgerichts nicht mehr.

Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 10.10.2017

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