Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz für Alg2-Empfänger

Erstellt am 30. April 2013 · Abgelegt unter aktuelle Urteile, Allgemein

Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 05.04.2013 unter dem Az. S 37 AS 13126/12 einer Arbeitslosengeld 2 – Empfängerin einen Mehrbedarf in Höhe von monatlich 13,00 EUR zuerkannt, weil diese unter laktoseintoleranz leidet. Das GEricht sah es nach einem von ihm veranlassten Gutachten als erwiesen an, dass Menschen mitn Laktoseintoleranz höhere Kosten für die Ernährung entstehen. Der Mehrbedarf wurde mit 13,00 EUR pro Monat bemessen.

Die zuständige Kammer hat jenen Entscheidungen anderer Gerichte eine Absage erteilt, in denen in ähnlichen Konstellationen pauschal davon ausgegangen wurde, durch diätische Lebenweise entstünden keine Mehrkosten. Eine Ernährung mit vollständigem verzicht auf auf Lebensmittel, die Laktose beinhalten, hielt das Gericht nicht für zumutbar und verwies darauf, dass in vielen Fertigprodukten, Backwaren und Süßspeisen ebenfalls Laktose verarbeitet werde und es daher mit einem Verzicht auf Milchprodukte allein nicht getan sei. Als nicht zumutbar und wohl auch nicht kostengünstiger wurde zudem der Verweis auf die asiatische Küche angesehen, da in unserem Kultukreis Produkte der Asiaküche gerade nciht günstig sind. Auch den Empfehlungen des Deutschen Vereins (DV) wurde nicht gefolgt, da die Sichtweise des Deutschen Vereins, bei Laktoseintoleranz müssten keine Mehrkosten entstehen von „Idealbedingungen“ beim Einkauf ausgingen und zum Beispiel weite FAhrten zugrunde legten, für deren Kosten Alg2-Empfänger in der Regelleistung keine Mittel zur Verfügung stünden.Mit dieser umfangreichen Ermittlung eines Mehrbedarfs, ohne sich allein auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu beziehen, hat das Gericht eine erfrischend verantwortungsbewußte Herangehensweise gezeigt, die hoffentlich vorbildhaft sein wird.