Folgen der Scheidung
Neben der Scheidung können in Scheidungsverfahren auch weitere Sachen, sog. Scheidungsfolgesachen verhandelt und zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden. Durch die Verbindung der Scheidung mit anderen Familiensachen soll sichergestellt werden, dass die wichtigsten Scheidungsfolgen zugleich mit der Scheidung geregelt werden.
Scheidungsfolgesachen, die das Gericht von Amts wegen mit der Scheidung verbindet:
- öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich
- Übertragung der elterlichen Sorge einen Elternteil, Vormund oder Pfleger, wenn Gefährdung des Kindeswohl zu besorgen ist
Scheidungsfolgesachen die auf Antrag eines Ehegatten verbunden werden:
- Eheunterhaltsrecht
- Versorgungsausgleich
- Regelungen zum Hausrat und zur Ehewohnung
- Ehegüterrecht
- Kindesunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
