BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 22.3.2012, B 4 AS 102/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Studenten während eines Urlaubssemesters – abstrakte Förderungsfähigkeit nach BAföG – organisatorische Zugehörigkeit zur Hochschule und tatsächliches Betreiben des Studiums
Leitsätze
Ein Student ist während eines Urlaubssemesters dann nicht von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 ausgeschlossen, wenn er in dieser Zeit entweder aus organisationsrechtlichen Gründen der Hochschule nicht mehr angehört oder die organisationsrechtliche Zugehörigkeit zwar weiterhin vorliegt, er sein Studium jedoch tatsächlich nicht betreibt.