Hartz IV – kein Leistungsausschluss bei Teilnahme an Vorbereitungslehrgang zur Meisterprüfung

Erstellt am 11. Juni 2012 · Abgelegt unter aktuelle Urteile, Allgemein

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 16.2.2012, B 4 AS 94/11 R

Das BSG hat entschieden: Bei der Teilnahme an einem Vorbereitunglehrgang zur Meisterprüfung besteht kein Leistungsausschluss für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Der Kläger war nicht nach § 7 Abs 5 Satz 1 SGB II von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausgeschlossen. Nach dieser Vorschrift hätten Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG oder der §§ 60 bis 62 SGB III dem Grunde nach förderungsfähig sind, keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Der vom Kläger absolvierte Meisterlehrgang entsprach jedoch den Anforderungen an Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildung, die in § 2 AFBG niedergelegt sind. Damit lag eine Förderungsfähigkeit nach dem BAföG oder den §§ 60 bis 62 SGB III von vornherein nicht vor. Die Ausnahmeregelung ist auf die ausdrücklich genannten Förderarten begrenzt (vgl bereits zur beruflichen Weiterbildung nach den §§ 77 ff SGB III: BSG Urteil vom 30.8.2010 – B 4 AS 97/09 R, SozR 4-4200 § 7 Nr 19). Hieran ändert sich auch nichts dadurch, dass das AFBG hinsichtlich des monatlichen Unterhaltsbedarfs auf einzelne Regelungen des BAföG verweist (vgl § 10 Abs 2 Satz 2 AFBG).