Keine Anrechnung von Urlaubsabgeltung auf Alg2

Erstellt am 21. März 2013 · Abgelegt unter aktuelle Urteile, Allgemein

Das Soziagericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 29.10.2012 (nicht rechtskräftig) die Anrechnung einer Urlaubsabgeltung als Einkommen verneint. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass es sich bei der gezahlten Urlaubsabgeltung um eine zweckbestimmte Einnahme handele, die nach den Bestimmungen des SGB II nicht als Einkommen anzurechnen sei. Die Urlaubsabgeltung diene der Entschädigung für entggangene Erholung und damit einem anderen Zweck als das Arbeitslosengeld II.

Die Urlaubsabgeltung sei daher mit einer Entschädigungszahlung zu vergleichen, die den Empfänger finanziell in die Lage versetzen solle, die verpasste Erholungsphase durch anderweitige Aktivitäten (Restaurantbesuche, Wellness oder Ähnliches) nachzuholen. Um diesen Zweck nicht zu unterlaufen, sei die Urlaubsabgeltung nicht auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen.