Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
(Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)
vom 26. August 1971 (BGBl. I S. 1409), in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645, ber. 1680), zuletzt geändert durch das 21 BAföGÄndG vom 02.Dezember 2004 (BGBl. I S.3127)
mit Verweisen auf die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföGVwV 1991)
vom 15.10.1991 (GMBl. S. 770), zuletzt geändert durch die BAföGÄndVwV 2001 vom 20.12.2001 (GMBl. S. 1143) Stand: 03.02.2004
§ 1 Grundsatz
Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Übersicht
Förderungsfähige Ausbildung
§ 2 Ausbildungsstätten
§ 3 Fernunterricht
§ 4 Ausbildung im Inland
§ 5 Ausbildung im Ausland
§ 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
§ 6 Förderung der Deutschen im Ausland
§ 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung
Persönliche Voraussetzungen
§ 8 Staatsangehörigkeit
§ 9 Eignung
§ 10 Alter
Leistungen
§ 11 Umfang der Ausbildungsförderung
§ 12 Bedarf für Schüler
§ 13 Bedarf für Studierende
§ 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
§ 14 Bedarf für Praktikanten
§ 14a Zusatzleistungen in Härtefällen
§ 15 Förderungsdauer
§ 15a Förderungshöchstdauer
§ 15b Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
§ 16 Förderungsdauer im Ausland
§ 17 Förderungsarten
§ 18 Darlehensbedingungen
§ 18a Einkommensabhängige Rückzahlung
§ 18b Teilerlass des Darlehens
§ 18c Bankdarlehen
§ 18d Deutsche Ausgleichsbank
§ 19 Aufrechnung
§ 20 Rückzahlungspflicht
Einkommensanrechnung
§ 21 Einkommensbegriff
§ 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des
Auszubildenden
§ 23 Freibeträge vom Einkommen des
Auszubildenden
§ 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen
der Eltern und des Ehegatten
§ 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten
Vermögensanrechnung
§ 26 Umfang der Vermögensanrechnung
§ 27 Vermögensbegriff
§ 28 Wertbestimmung des Vermögens
§ 29 Freibeträge vom Vermögen
§ 30 Monatlicher Anrechnungsbetrag
§ 35 Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge
Vorausleistung und Übergang
§ 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung
§ 37 Übergang von Unterhaltsansprüchen
§ 38 Übergang von anderen Ansprüchen
Organisation
§ 39 Auftragsverwaltung
§ 40 Ämter für Ausbildungsförderung
§ 40a Landesämter für Ausbildungsförderung
§ 41 Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung
§ 42 Förderungsausschüsse
§ 43 Aufgaben der Förderungsausschüsse
§ 44 Beirat für Ausbildungsförderung
Verfahren
§ 45 Örtliche Zuständigkeit
§ 45a Wechsel in der Zuständigkeit
§ 46 Antrag
§ 47 Auskunftspflichten
§ 47a Ersatzpflicht des Ehegatten und der Eltern
§ 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten
§ 49 Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland
§ 50 Bescheid
§ 51 Zahlweise
§ 53 Änderung des Bescheides
§ 54 Rechtsweg
§ 55 Statistik
§ 56 Aufbringung der Mittel
Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 58 Ordnungswidrigkeiten
§ 60 Opfer politischer Verfolgung durch
SED-Unrecht
§ 63 Aufgabenübertragung auf das Bundesverwaltungsamt
§ 64 Übernahme von Bediensteten durch
das Bundesverwaltungsamt
§ 65 Weitergeltende Vorschriften
§ 66 Aufhebung von Vorschriften
§ 66a Übergangsvorschrift
