Sozialrecht
Welche Arbeit ist zumutbar?
Grundsätzlich ist jede Arbeit zumutbar!
Ausnahmen bestehen nur, wenn der Leistungsempfänger:
’ aus körperlichen, seelischen oder geistigen GrĂĽnden die Arbeit nicht verrichten kann,
’ wenn die Kindererziehung durch die Aufnahme der Tätigkeit gefährdet ist (greift bei Kindern ĂĽber 3 Jahre in der Regel nicht mehr)
’ wenn die Pflege eines Angehörigen engegensteht,
’ wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt.
