Düsseldorfer Tabelle ab 2017

Erstellt am 8. November 2016 · Abgelegt unter Allgemein

Zum 1. Januar 2017 wird die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Für das Jahr 2017 wird das Kindergeld und der Mindestunterhalt für minderjähriger Kinder erhöht. Da sich der Mindestunterhalt sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes richtet führt die Erhöhung des (steuerlichen) Kindergeldes für das Jahr 2017 auch zu einer Erhöhung des Mindesunterhalts.

Ab dem 01.01.2017 beträgt der Mindestunterhalt für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) 342,00 €, für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres) 393,00 € s und für Kinder der 3.Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 460,00 €.

Ab Volljährigkeit wird der Bedarf nach den Bedarfssätzen der 3.Altersstufe zuzüglich der Differenz des Bedarfs der 2.Altersstufe zur 3.Altersstufe errechnet. Er beträgt in der ersten Einkommensgruppe ab 01.01.2017 527,00 € (460,00 € + 67,00 € (460,00 € – 393,00 €)).

Die in der Düsseldorfer Tabelle ebenfalls geregelten Bedarfssätze der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe werden entsprechend der Steigerung des Mindestunterhalts angepasst. Sie wurden wie in der Vergangenheit in der zweiten bis fünften Einkommensgruppe um je 5% und von der sechsten bis zehnten Einkommensgruppe um je 8% angehoben. Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 auch im Hinblick auf ihre Anmerkungen und die Selbstbehalte unverändert. Der Selbstbehalt der Unterhaltsschuldner wurde zuletzt ab dem 01.01.2015 angehoben. Um die Zahlbeträge zu errechnen, ist auf den Bedarf des minderjährigen Kindes gem. § 1612 b BGB das hälftige und auf den BEdarf des volljährigen Kindes das volle Kindergeld anzurechnen. Das Kindergeld beträgt seit dem 01.01.2016 für ein erstes und zweites Kind 190,00 €, für ein drittes Kind 196,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind 221,00 €. Nach der Pressemitteilung Nr. 20 des Bundesministeriums für Finanzen vom 12.10.2016 soll das Kindergeld in 2017 für ein erstes und zweites Kind auf 192,00 €, für ein drittes Kind auf 198,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind auf 223,00 € erhöht werden.

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