BSG-Urteil zur Einkommensanrechnung für Hartz IV- Aufstocker

Erstellt am 15. Oktober 2014 · Abgelegt unter Allgemein

Es gibt eine überraschende aktuelle Entscheidung zur Einkommensberücksichtigung bei Hartz IV – Aufstockern.

Am 17.07.2014 hat das BUNDESSOZIALGERICHT unter dem Aktenzeichen 14 AS 25/13 R entschieden, dass bei einem Zufluss von Arbeitsentgeltzahlung für mehrere Monate in einem Monat Mehrfachabsetzung des Grundfreibetrags unter Berücksichtigung des Erarbeitungszeitraums vorgenommen müssen. Dass heißt im Klartext, wenn der Arbeitgeber z.B. versehentlich oder bewußt im Januar 2014 sowohl das Arbeitsentgelt für Dezember (12/13) als auch dass für Januar (01/14) auszahlt, dass der Grundfreibetrag dann zweimal, also für beide Monate der Erwirtschaftung, in Abzug zu bringen ist.

Das wurde bisher so nie gehandhabt und stellt eine echte Verbesserung dar. Es lohnt sich sehr, hier die Anrechnungspraxis der Jobcenter genau zu prüfen!