Hartz IV für Unionsbürger

Erstellt am 10. September 2012 · Abgelegt unter aktuelle Urteile, Allgemein

Das Bayrische Landessozialgericht hat mit Beschluss v. 14.8.2012, Az. L 16 AS 568/12 B ER in einem Eilverfahren einem spanischen Unionsbürger SGB II – Leistungen zuerkannt. Der Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II sei nach vorläufiger Prüfung auf Bürger der europäischen Union nicht anwendbar. Sie könnten sich insoweit auf das Gleichbehandlungsgebot des Art. 1 des Europäischen Fürsorgeabkommens berufen.
Der von der Bundesregierung erklärte Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen sei nicht wirksam, da es zweifelhaft sei, ob es sich um eine neue Rechtsvorschrift im Sinne von Art. 16 Buchst. b EFA handele und andererseits der Bundestag gemäß Art. 59 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz hätte beteiligt werden müssen.