Bundesverfassungsgericht: Regelleistung noch verfassungsgemäß – aber

Erstellt am 12. September 2014 · Abgelegt unter aktuelle Urteile, Allgemein
Die sozialrechtliche Regelleistung nach dem SGB II seien derzeit noch verfassungsgemäß. Das hat ads Bundesverfassungsgericht mit Beschlüssen vom 23.07.2014 entschieden (1 BvL 10/12; 1 BvL 12/12; 1 BvR 1691/13): . Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (Arbeitslosengeld 2, Hartz IV) seien derzeit noch verfassungsgemäß und würden den Anforderungen an ein menschenwürdiges Existenzminimum im Ergebnis (noch) gerecht. Dies gilt nach den oben erwähnten Entscheidungen sowohl für die Regelleistung für Erwachsene, als auch für Kinder und Jugendliche.
  •  Aber:
  1. Die Sozialgerichte werden aber aufgefordert, die bestehenden Regelungen über einmalige Zuschüsse neben der Regelleistung verfassungskonform auslegen, um Unterdeckungen beim Bedarf an langlebigen Gütern (wie z.B. Waschmaschinen, Kühlschränke o.ä. ), für die derzeit nur ein geringer monatlicher Betrag eingestellt wird, zu verhindern.
  2. Zudem müssten die mit dem Bildungspaket abgedeckten Bildungs- und Teilhabeangebote für die Bedürftigen auch tatsächlich ohne weitere Kosten erreichbar sein. Die hierfür neu geschaffene Ermessensregelung zur Erstattung von Fahrkosten sei deshalb als Anspruch auszulegen.
    Das Urteil mag in seiner Konsequenz dazu führen, dass Zuschüsse für Waschmaschinen und Kühlschränke etc. etwas leichter durchzusetzen sind. Außerdem dürfen die Jobcenter die Fahrtkosten zu Bildungsangeboten bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht mehr ablehnen, auch hier ist die Durchsetzung deutlich erleichtert.Beratung
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