Vaterschaftsanfechtung – OLG stärkt Rechte leiblicher Väter

Erstellt am 23. November 2016 · Abgelegt unter aktuelle Urteile, Allgemein

In einer überraschenden aktuellen Entscheidung hat das OLG Hamm einem leiblichen Vater das Recht der Vaterschaftsanfechtung zugesprochen, obwohl der rechtliche Vater mit dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung hatte. Eine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zu seinem rechtlichen Vater schließt eine Anfechtung durch den leiblichen Vater eigentlich aus. Der Gesetzgeber wollte in diesen Fällen die Beziehung zwischen Kind und rechtlichem Vater zum Wohle des Kindes schützen. Nun hat das OLG Hamm den dort zu entscheidenden Fall anders gesehen, weil auch der biologische Vater eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind lebte (siehe OLG Hamm, Beschl. v. 20.07.2016 – 12 UF 51/16). Im Ergebnis geht das OLG Hamm also davon aus, dass für den Fall, wenn zwischen leiblichem Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht auf jeden Fall ein Anfechtungsrecht geltend gemacht werden kann.

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