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Familienrecht

Das Familienrecht ist sehr vielfältig. Im Kernbereich geht es hier um Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgang mit den gemeinsamen Kindern. Wenn die Parteien zerstritten sind, stellt das für alle eine belastende Situation dar. Es soll versucht werden gütliche Lösungen zu finden. Wenn dies allerdings nachhaltig nicht möglich ist, dürfen gerichtliche Auseinandersetzungen nicht gescheut werden. Häufig beruhigen sich die „Fronten“ nach so einem Verfahren deutlich, wenn eine gerichtliche Lösung vorgegeben wird.

Wir vertreten bei einverständlichen oder streitigen Scheidungen und in Verfahren zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Für eine Scheidung oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft besteht zur Stellung des Scheidungsantrags oder anderer Anträge Anwaltszwang. Im Rahmen einer Scheidung können weitreichende vermögensrechtliche  Belange eine Rolle spielen. Es empfiehlt sich, hier frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Gleiches gilt für das Thema Unterhalt. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um Sorgerecht oder Umgang mit den Kindern ist zwar die Einschaltung von Anwälten nicht vorgeschrieben, wenn die Parteien aber sehr zerstritten sind, kann die Verfahrensführung durch einen Rechtsanwalt entlastend wirken.

 Wenn  es um Kinder geht:

Im Familienrecht muss gerade in Angelegenheiten in denen Kinder betroffen sind, wie Umgang, Sorgerecht oder Kindesunterhalt, zügig ver- und  gehandelt werden. Dabei geht es  in erster Linie um Konfliktlösung, zum Wohle aller Beteiligten, insbesondere der Kinder. Für Kinder sind verlässliche Verhältnisse besonders wichtig, sie profitieren sehr davon, wenn die Eltern sich im Hinblick auf ihre Belange einigen können. Wir versuchen deshalb zunächst die Konfliktlösungskompetenzen der Parteien zu stärken, um eine Verhärtung der „Fronten“ zu vermeiden. Wo gibt es Übereinstimmungen? Wie kann den Bedürfnissen des Kindes oder der Kinder durch eine Elternvereinbarung am besten Rechnung getragen werden? Wenn keine Einigung erreicht werden kann, vertreten wir Sie gerne vor dem Familiengericht. Es ist regelmäßig sehr entlastend, wenn anwaltliche Hilfe angenommen wird.

Wenn Sie individuelle Beratung wünschen, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist, können Sie uns gerne anrufen:
Tel.: 030-355 337 43; International: +49 30 355 337 43

Wir beraten Sie gerne zu Ihrem persönlichen Fall. Die individuelle Beratung ist kostenpflichtig. Sie können aber kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen. Wir informieren Sie gerne vorab über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Fachkanzlei für Sozial- und Familienrecht
Katharina Behrens-v.Hobe
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Sozial- und Familienrecht

Stargarder Str. 59, 10437 Berlin
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