Arbeitslosengeld (ALG)
Voraussetzung für Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld ist, dass Sie arbeitslos sind, die Anwartschaftszeit erfüllt haben und sich persönlich arbeitslos melden. Die Anwartschaftszeit erfüllt, wer in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung, in der Rahmenfrist, vor der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war bzw. in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.
Als arbeitslos gilt nur, wer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und für die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Hier gilt die sog. Erreichbarkeitsanordnung EAO. Wer gegen diese Regelungen verstößt, kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren. Einschränkungen der Verfügbarkeit können sich ergeben, wenn Arbeitslosigkeit und Krankheit zusammen treffen. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, welche Leistungen einschlägig sind (z.B. Hartz IV).
Probleme entstehen häufig im Hinblick auf die rechtzeitige persönliche Meldung der Arbeitslosigkeit. Diese muss sofort ab Kenntnis der Beendigung des Versicherungspflichtverhältnisses erfolgen, aber nicht länger als 3 Monate vor deren Eintritt. Verspätete Meldungen und andere Verletzungen der Sorgfaltspflichten können zu ärgerlichen Sperrzeiten führen. Der Erlass einer Sperrzeit ist jedoch nicht immer gerechtfertigt. Es kommt vor, dass die Arbeitsagentur wichtige Gründe für Ihr Verhalten nicht berücksichtigt oder die die Sperrzeit aus anderen Gründen rechtswidrig ist. Fehler der Agentur für Arbeit können zudem z.B. bei der Berechnung der Höhe oder Dauer der Leistung auftreten oder in anderen Bereichen. Sind Sie unzufrieden? Wir prüfen gerne die Rechtmäßigkeit Ihres Bescheides.
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Wir beraten Sie gerne zu Ihrem persönlichen Fall. Die individuelle Beratung ist kostenpflichtig. Sie können aber kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen. Wir informieren Sie gerne vorab über die Höhe der zu erwartenden Kosten.
Fachkanzlei für Sozial- und Familienrecht
Katharina Behrens-v.Hobe
Rechtsanwältin
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