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Sozialrecht

Das Sozialrecht soll laut Sozialgesetzbuch dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, die gleichen Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit schaffen, die Familie schützen und fördern, den Erwerb des Lebensunterhaltes durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zu Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen. Mit dem Begriff Sozialrecht wird häufig Hartz IV assoziiert. Hartz IV bezeichnet jedoch lediglich eine nach dem Mitverfasser benannte Reform der Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe. Dennoch spricht man bei Arbeitslosengeld 2 auch von Hartz IV. Folgende Rechtsgebiete sind vom Sozialrecht umfasst:

Im Sozialgesetzbuch ist geregelt, die soziale Vorsorge, insbesondere:

    • die Krankenversicherung (SGB V, RVO, KVLG, KVLG 1989),
    • die Unfallrente (SGB VII),
    • Erwerbsminderungsrente, Altersrente und weitere Renten der Deutschen Rentenversicherung (SGB VI, ALG),
    • Pflegegeld und weitere Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI),
    • Arbeitslosengeld und weiterer Leistungen der Arbeitslosenversicherung (SGB III)

Soziale Hilfe in Form

Soziale Förderung in Form der

    • Ausbildungsförderung (SGB III, BAföG),
    • Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII),
    • Kindergeld (EStG, BKGG),
    • Erziehungsgeld (BErzGG),
    • Elterngeld (ElterngeldG),
    • Unterhaltsvorschuss (UnterhVG),
    • Wohngeld (WoGG),
    • Hilfen für Behinderte (SGB IX)

Soziale Entschädigung in Form der

    • Kriegsopferversorgung (BVG),
    • Opferrente, weitere SED-Unrechtsopferentschädigung (StrRehaG, VwRehaG),
    • Soldatenopferversorgung (SVG),
    • Impfgeschädigtenversorgung (IfSG),
    • Kriminalopferversorgung (OEG)