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Scheidung

Haben Sie es eilig mit der Scheidung? Dann geht es hier gleich zum Scheidungsformular.

Ein paar Infos vorab: Nach Ablauf eines Trennungsjahres (siehe auch das Thema „Trennung„) und in Härtefällen auch eher, kann der Antrag auf Scheidung gestellt werden. Im Scheidungsverfahren müssen Sie als Antragsteller oder Antragstellerin anwaltlich vertreten sein. Der Scheidungsantrag ist begründet, wenn die Ehe gescheitert ist. Das wird vermutet, wenn die Parteien 1 Jahr getrennt gelebt haben und beide der Scheidung zustimmen, oder, wenn die Parteien 3 Jahre getrennt gelebt haben. Wenn das Scheitern nicht vermutet wird, weil die Trennungszeit unter 1 Jahr liegt und nur ein Partner die Scheidung möchte, muss das Scheitern der Ehe dargelegt und nachgewiesen werden.

Das Scheidungsverfahren beinhaltet automatisch auch den Versorgungsausgleich, den das Familiengericht von Amts wegen durchzuführen hat, wenn die Ehe bereits mehr als 3 Jahre bestand hatte und kein wirksamer vertraglicher Ausschluss vereinbart ist. Sollten während der Trennungszeit die „Folgesachen“ noch nicht durch Scheidungsfolgenvereinbarung geklärt worden sein, so können die weiteren Folgesachen, wie Unterhaltssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen und Güterrechtssachen bis spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung  zum Gegenstand des Verfahren gemacht werden.

Bei einverständlichen Scheidungen bieten wir Ihnen den vereinfachten Zugang über unser Scheidungsformular

Wenn Sie individuelle Beratung wünschen, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist, können Sie uns gerne anrufen:
Tel.: 030-355 337 43; International: +49 30 355 337 43

Wir beraten Sie gerne zu Ihrem persönlichen Fall. Die individuelle Beratung ist kostenpflichtig. Sie können aber kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen. Wir informieren Sie gerne vorab über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Fachkanzlei für Sozial- und Familienrecht
Katharina Behrens-v.Hobe
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Sozial- und Familienrecht

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