Umzugskosten und Alg2
Nach Aufassung des LSG SAN ist die Übernahme von Umzugskosten nicht schon dann ausgeschlossen, wenn die Kosten der in Aussicht genommenen Wohnung nicht „angemessen“ sind. Mit inzwischen rechtskräftigem Beschluss vom.. mehr…
Nach Aufassung des LSG SAN ist die Übernahme von Umzugskosten nicht schon dann ausgeschlossen, wenn die Kosten der in Aussicht genommenen Wohnung nicht „angemessen“ sind. Mit inzwischen rechtskräftigem Beschluss vom.. mehr…
Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 05.04.2013 unter dem Az. S 37 AS 13126/12 einer Arbeitslosengeld 2 – Empfängerin einen Mehrbedarf in Höhe von monatlich 13,00 EUR zuerkannt, weil.. mehr…