Das Amtsgericht Tempelhof – Kreuzberg hat die Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Ehepaar ermöglicht. Es hat am 04.10.2017 beschlossen, dass ein homosexuelles Ehepaar in Berlin einen zweijährigen Jungen adoptieren darf, der bereits seit seiner Geburt als Pflegekind bei den beiden Männern lebte. Die beiden Männer ließen zunächst ihre Lebenspartnerschaft nach dem Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in eine Ehe umwandeln. Bisher war es für eine Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz nicht möglich, gemeinschaftlich ein Kind zu adoptieren, durch die Umwandlung in eine Ehe stellte sich dieses Problem jedoch aus Sicht des Amtsgerichts nicht mehr.
Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 10.10.2017
Beratung
Wenn Sie individuelle Beratung wünschen, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist, können Sie uns gerne anrufen:
Tel.: 030/35533743
Wir beraten Sie gerne zu Ihrem persönlichen Fall. Die individuelle Beratung ist kostenpflichtig. Sie können aber kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen. Wir informieren Sie gerne vorab über die Höhe der zu erwartenden Kosten.
Fachkanzlei für. Sozial- und Familienrecht
Stargarder Str. 59
10437 Berlin / Prenzlauer Berg