Keine Sanktion bei fehlenden Bewerbungen, ohne Kostenübernahme
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Keine Sanktion bei Vereinbarung von Bewerbungsbemühungen ohne Vereinbarung zur Bewerbungskostenübernahme! Der Leistungsempfänger und dortige Kläger schloss mit dem beklagten Jobcenter mehrere Eingliederungsvereinbarungen. Danach sollte er mindestens.. mehr…