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Archiv 10, 2016

Keine Sanktion bei fehlenden Bewerbungen, ohne Kostenübernahme

Erstellt am 31.10.2016 · Abgelegt unter Allgemein

Das Bundessozialgericht hat entschieden: Keine Sanktion bei Vereinbarung von Bewerbungsbemühungen ohne Vereinbarung zur Bewerbungskostenübernahme! Der Leistungsempfänger und dortige Kläger schloss mit dem beklagten Jobcenter mehrere Eingliederungsvereinbarungen. Danach sollte er mindestens.. mehr…