Umzugskosten und Alg2
Nach Aufassung des LSG SAN ist die Übernahme von Umzugskosten nicht schon dann ausgeschlossen, wenn die Kosten der in Aussicht genommenen Wohnung nicht „angemessen“ sind. Mit inzwischen rechtskräftigem Beschluss vom.. mehr…
Nach Aufassung des LSG SAN ist die Übernahme von Umzugskosten nicht schon dann ausgeschlossen, wenn die Kosten der in Aussicht genommenen Wohnung nicht „angemessen“ sind. Mit inzwischen rechtskräftigem Beschluss vom.. mehr…