BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 20.12.2011, B 4 AS 46/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung – Zuwendungen Dritter zur Überbrückung einer Notlage – Rückzahlungsverpflichtung für den Fall der Nachzahlung von Leistungen durch den Grundsicherungsträger – kein Einkommen
Leitsatz
Erbringen Dritte Zuwendungen zur Substituierung einer vom SGB 2-Leistungsträger rechtswidrig verweigerten Leistung, die an eine Rückzahlungsverpflichtung durch den Leistungsberechtigten für den Fall der Nachzahlung des Leistungsträgers geknüpft sind, sind diese Zuwendungen kein Einkommen im Sinne des SGB 2.